Michlbauer GmbH verwendet Cookies, um dir den bestmöglichen Service zu bieten. Wenn du auf unserer Website fortfährst, stimmst du der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.

MIETVERTRAGS-BEDINGUNGEN ZUM INSTRUMENT
zwischen der „Vermieterin“, der Michlbauer GmbH, Lindenstraße 14, A-6600 Reutte, (FN 236642d) einerseits und dem „Mieter“ laut Anmeldung zum Einsteiger-Komplett-Paket andererseits wie folgt:

1. Mietgegenstand
1.1 Die Vermieterin überlässt dem Mieter eine hochwertige Leih-Harmonika laut Pos. „Mietharmonika“ (in der Folge kurz „Musikinstrument“ genannt) zum Gebrauch während der Laufzeit des Mietvertrags:

2. Mietdauer und Mietentgelt
2.1 Der Mietvertrag beginnt mit der Übergabe des Musikinstruments und ist auf 100 Tage ab Rechnungsdatum befristet.
2.2 Die Miete für den Gebrauch des Musikinstruments samt Zubehör ist im Artikel „Einsteiger Komplett-Paket“ enthalten und im Voraus zu begleichen.
2.3 Der Mietvertrag wird nicht automatisch verlängert. Bei Überschreitung der Mietdauer kann das Instrument zum festgelegten Endverkaufspreis verrechnet werden.

3. Pflege, Handhabung, Haftung
3.1 Das Musikinstrument ist sorgsam und pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat die Anweisungen der Vermieterin zu Pflege und Handhabung zu befolgen.
3.2 Der Mieter hat der Vermieterin Schäden und Mängel am Musikinstrument oder den Verlust des Musikinstruments unverzüglich zu melden. Bei Schäden und Mängeln hat der Mieter der Vermieterin das Musikinstrument zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Der Mieter darf Reparaturen nur durch die Vermieterin vornehmen lassen. Andernfalls ist die Vermieterin nicht zum Ersatz der Kosten der Reparatur durch Dritte verpflichtet.
3.3 Die Vermieterin wird behebbare Mängel am Musikinstrument innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl beheben oder das Musikinstrument austauschen.
3.4 Der Mieter haftet der Vermieterin für alle schuldhaft verursachten Schäden am Musikinstrument bzw. an Teilen hiervon. Dies gilt auch für den schuldhaft verursachten Verlust oder Diebstahl des Musikinstruments.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher
4.1 Ist der Mieter Verbraucher und schließt diesen Vertrag mit der Vermieterin im Fernabsatz (zB über ihre Website) oder außerhalb von Geschäftsräumen ab, so kann er den Vertrag binnen 14 Tagen ab Abschluss des Vertrags widerrufen.
4.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Vermieterin Michlbauer GmbH (Lindenstraße 14, A-6600 Reutte, E-Mail: office@michlbauer.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
4.3 Wenn der Mieter diesen Vertrag widerruft, wird die Vermieterin alle bereits erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Vermieterin eingegangen ist.
4.4 Der Mieter hat das Musikinstrument samt Zubehör unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die Vermieterin über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an oben ersichtliche Adresse zurückzusenden oder dort zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Mieter das Musikinstrument samt Zubehör vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Die Kosten der Rücksendung sind vom Mieter zu tragen. Der Mieter hat der Vermieterin nur dann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts des Musikinstruments oder des Zubehörs zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Musikinstruments nicht notwendigen Umgang mit demselben zurückzuführen ist.

5. Schlussbestimmungen
5.1 Ergänzend zu diesem Mietvertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin, abrufbar unter https://shop.michlbauer.com/footer-service/agb.html.
5.2 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag, einschließlich die Vereinbarung des Abgehens von diesem Formerfordernis, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.3 Ist der Mieter Verbraucher, wird als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle der Internet-Ombudsmann (https://www.ombudsmann.at/) bzw. die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.or.at) tätig. Der Kunde kann bei Streitigkeiten diese Schlichtungsstelle anrufen. Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass die Vermieterin nicht verpflichtet ist, diese Stelle zur Streitschlichtung einzuschalten oder sich ihr zu unterwerfen, und dass die Vermieterin im Falle einer Streitigkeit erst entscheiden wird, ob einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zugestimmt wird oder nicht.